
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung nimmt Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen und stärkt das Ehrenamt engagierter Mitarbeiter der gesamten Bürkert Unternehmensgruppe.
Gemäß den Satzungszwecken fördern wir in den Bereichen Bildung Projekte, Ideen und Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Miteinander dienen und, die benachteiligte Menschen im Fokus haben. Im Bereich der Mildtätigkeit und des Wohlfahrtswesens zielt das Engagement auf Personengruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ab. Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben mit technischem Fokus und einer Zielsetzung, die auf eine beurteilbare Wirkung im humanitären und gesellschaftlichen Bereich abzielt, werden unterstützt. Darüber hinaus engagieren wir uns für die Ausweitung der Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe von jungen Menschen und benachteiligten Personengruppen.
Im Rahmen dieser Zwecke werden in erster Linie Projekte gefördert, die Strukturen und Prozesse in Bewegung setzen und Impulse für Weiterentwicklung geben. Dabei geht es um soziale, kulturelle und ökologische Entwicklungen, die nicht nur Räume verändern, sondern vor allem Beziehungen, Handlungsweisen und Denkweisen und deren Wirksamkeit im Zeitverlauf zu beobachten ist.
Bei jedem Projekt muss Klarheit über das Ziel, den Zweck, die Bedürftigkeit und Nachweisbarkeit bestehen. Zum Projektabschluss ist ein Rechenschaftsbericht vom Förderpartner einzureichen.
Vor der Antragstellung kann zunächst eine kurze Voranfrage gestellt werden, ob eine Idee / ein Vorhaben gefördert werden kann. Die Anfrage kann per E-Mail (mail@www.burkert-stiftung.com) erfolgen.
Für die Beantragung wird das Antragsformular genutzt.
Der Antragssteller erhält zeitnah eine Information über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf seinen Antrag.
In der Regel sind Förderanträge für das darauffolgende Jahr bis Mitte Oktober einzureichen. Der Stiftungsrat entscheidet im November über die Bewilligung der Anträge.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung.
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung fördert in der Regel Projekte oder Organisationen, die einen regionalen Bezug zu den Betriebsstätten der Bürkert Unternehmensgruppe haben. Bei Förderanträgen aus dem Hochschulwesen ist ein fachlicher Bezug zum Unternehmen von Vorteil.
Es werden keine Privatpersonen und keine Anträge, die sich auf Einzelschicksale beziehen, oder Anträge auf Finanzierungspauschalen bewilligt.
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung nimmt Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen und stärkt das Ehrenamt engagierter Mitarbeiter der gesamten Bürkert Unternehmensgruppe.
Gemäß den Satzungszwecken fördern wir in den Bereichen Bildung Projekte, Ideen und Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Miteinander dienen und, die benachteiligte Menschen im Fokus haben. Im Bereich der Mildtätigkeit und des Wohlfahrtswesens zielt das Engagement auf Personengruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ab. Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben von jungen Talenten insbesondere in den Fachbereichen der Elektro- und Informationstechnik, Mess- und Regeltechnik und Informatik werden unterstützt. Darüber hinaus engagieren wir uns für die Ausweitung der Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe von jungen Menschen und benachteiligten Personengruppen.
Im Rahmen dieser Zwecke werden in erster Linie Projekte gefördert, die Strukturen und Prozesse in Bewegung setzen und Impulse für Weiterentwicklung geben. Dabei stehen Köpfe statt Beton im Fokus – es geht um soziale, kulturelle und ökologische Entwicklungen, die nicht nur Räume verändern, sondern vor allem Beziehungen, Handlungsweisen und Denkweisen, deren Wirksamkeit im Zeitverlauf zu beobachten ist.
Bei jedem Projekt muss Klarheit über das Ziel, den Zweck, die Bedürftigkeit und Nachweisbarkeit bestehen. Zum Projektabschluss ist ein Rechenschaftsbericht vom Förderpartner einzureichen.
Vor der Antragstellung kann zunächst eine kurze Voranfrage gestellt werden, ob eine Idee / ein Vorhaben gefördert werden kann. Die Anfrage kann per E-Mail (mail@www.burkert-stiftung.com) erfolgen.
Für die Beantragung wird das Antragsformular genutzt. (Download pdf)
Der Antragssteller erhält in jedem Fall zeitnah eine Information über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf seinen Antrag.
In der Regel sind Förderanträge für das darauffolgende Jahr bis Mitte Oktober einzureichen. Der Stiftungsrat entscheidet im November über die Bewilligung der Anträge.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung.
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung fördert in der Regel keine Projekte oder Organisationen, die keinen regionalen Bezug zu den Betriebsstätten der Bürkert Unternehmensgruppe haben. Bei Förderanträgen aus dem Hochschulwesen ist ein fachlicher Bezug zum Unternehmen von Vorteil.
Es werden keine Privatpersonen und keine Anträge, die sich auf Einzelschicksale beziehen, oder Anträge aus Finanzierungspauschalen bewilligt.
Anträge auf Förderungen sind über die Geschäftsstelle zu stellen:
Christian und Dorothee Bürkert Stiftung
Geschäftsstelle | Roswitha Gerhardt
Christian Bürkert Straße 13-17
74653 Ingelfingen
E-Mail: mail@burkert-stiftung.com
Telefon: +49 7940 1091558
Anträge auf Förderungen sind über die Geschäftsstelle zu stellen:
Christian und Dorothee Bürkert Stiftung
Geschäftsstelle | Roswitha Gerhardt
Christian Bürkert Straße 13-17
74653 Ingelfingen
E-Mail: mail@burkert-stiftung.com
Telefon: +49 7940 1091558