Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung nimmt Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen und stärkt das Ehrenamt engagierter Mitarbeiter der gesamten Bürkert Unternehmensgruppe.
Gemäß den Satzungszwecken fördern wir im Bereich Bildung Projekte, Ideen und Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Miteinander dienen und benachteiligte Menschen im Blick haben. Daneben engagieren wir uns gezielt in der Spitzenförderung und stärken junge Talente. Im Bereich der Mildtätigkeit und des Wohlfahrtswesens zielt das Engagement auf Personengruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ab. Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben mit technischem Fokus und einer Zielsetzung, die auf eine beurteilbare Wirkung im humanitären und gesellschaftlichen Bereich abzielt, werden unterstützt. Darüber hinaus fördern wir die Ausweitung der Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe insbesondere junger Menschen und benachteiligter Personengruppen.
Im Rahmen dieser Zwecke werden in erster Linie Projekte gefördert, die Strukturen und Prozesse in Bewegung setzen und Impulse für Weiterentwicklung geben. Dabei geht es um soziale, kulturelle und ökologische Entwicklungen, die nicht nur Räume verändern, sondern vor allem Beziehungen, Handlungsweisen und Denkweisen und deren Wirksamkeit im Zeitverlauf zu beobachten ist.
Bei jedem Projekt muss Klarheit über das Ziel, den Zweck, die Bedürftigkeit und Nachweisbarkeit bestehen. Zum Projektabschluss ist ein Rechenschaftsbericht vom Förderpartner einzureichen.
Vor der Antragstellung kann zunächst eine kurze Voranfrage gestellt werden, ob eine Idee bzw. ein Vorhaben gefördert werden kann. Die Anfrage soll per E-Mail (mail@www.burkert-stiftung.com) erfolgen.
Für die Beantragung wird das Antragsformular genutzt.
Der Antragssteller erhält zeitnah eine Information über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf seinen Antrag.
In der Regel sind Förderanträge für das darauffolgende Jahr bis Mitte Oktober einzureichen. Der Stiftungsrat entscheidet im November über die Bewilligung der Anträge.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung.
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung fördert in der Regel Projekte oder Organisationen, die einen regionalen Bezug zu den Betriebsstätten der Bürkert Unternehmensgruppe haben. Bei Förderanträgen aus dem Hochschulwesen ist ein fachlicher Bezug zum Unternehmen von Vorteil.
Es werden keine Privatpersonen und keine Anträge, die sich auf Einzelschicksale beziehen, oder Anträge auf Finanzierungspauschalen bewilligt.
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung nimmt Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen und stärkt das Ehrenamt engagierter Mitarbeiter der gesamten Bürkert Unternehmensgruppe.
Gemäß den Satzungszwecken fördern wir im Bereich Bildung Projekte, Ideen und Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Miteinander dienen und benachteiligte Menschen im Blick haben. Daneben engagieren wir uns gezielt in der Spitzenförderung und stärken junge Talente. Im Bereich der Mildtätigkeit und des Wohlfahrtswesens zielt das Engagement auf Personengruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ab. Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben mit technischem Fokus und einer Zielsetzung, die auf eine beurteilbare Wirkung im humanitären und gesellschaftlichen Bereich abzielt, werden unterstützt. Darüber hinaus fördern wir die Ausweitung der Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe insbesondere junger Menschen und benachteiligter Personengruppen.
Im Rahmen dieser Zwecke werden in erster Linie Projekte gefördert, die Strukturen und Prozesse in Bewegung setzen und Impulse für Weiterentwicklung geben. Dabei geht es um soziale, kulturelle und ökologische Entwicklungen, die nicht nur Räume verändern, sondern vor allem Beziehungen, Handlungsweisen und Denkweisen und deren Wirksamkeit im Zeitverlauf zu beobachten ist.
Bei jedem Projekt muss Klarheit über das Ziel, den Zweck, die Bedürftigkeit und Nachweisbarkeit bestehen. Zum Projektabschluss ist ein Rechenschaftsbericht vom Förderpartner einzureichen.
Vor der Antragstellung kann zunächst eine kurze Voranfrage gestellt werden, ob eine Idee bzw. ein Vorhaben gefördert werden kann. Die Anfrage soll per E-Mail (mail@www.burkert-stiftung.com) erfolgen.
Für die Beantragung wird das Antragsformular genutzt.
Der Antragssteller erhält zeitnah eine Information über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf seinen Antrag.
In der Regel sind Förderanträge für das darauffolgende Jahr bis Mitte Oktober einzureichen. Der Stiftungsrat entscheidet im November über die Bewilligung der Anträge.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung.
Die Christian und Dorothee Bürkert Stiftung fördert in der Regel Projekte oder Organisationen, die einen regionalen Bezug zu den Betriebsstätten der Bürkert Unternehmensgruppe haben. Bei Förderanträgen aus dem Hochschulwesen ist ein fachlicher Bezug zum Unternehmen von Vorteil.
Es werden keine Privatpersonen und keine Anträge, die sich auf Einzelschicksale beziehen, oder Anträge auf Finanzierungspauschalen bewilligt.
Applications for funding must be submitted to the office:
Christian und Dorothee Bürkert Stiftung
Geschäftsstelle | Roswitha Gerhardt
Christian Bürkert Straße 13-17
74653 Ingelfingen, Germany
Email: mail@www.burkert-stiftung.com
Telephone: +49 79401091558
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Anträge auf Förderungen sind über die Geschäftsstelle zu stellen:
Christian und Dorothee Bürkert Stiftung
Geschäftsstelle | Roswitha Gerhardt
Christian Bürkert Straße 13-17
74653 Ingelfingen
E-Mail: mail@burkert-stiftung.com
Telefon: +49 7940 1091558
Anträge auf Förderungen sind über die Geschäftsstelle zu stellen:
Christian und Dorothee Bürkert Stiftung
Geschäftsstelle | Roswitha Gerhardt
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E-Mail: mail@burkert-stiftung.com
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